ESG Offenlegung

Pflichtangaben nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“):

I. Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3)

Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Rigeto bezieht Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse, ebenso wie in ihre laufenden Verwaltungsaktivitäten ein. „Nachhaltigkeitsrisiken“ beziehen sich auf Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die bei Eintritt eine tatsächliche oder potenziell wesentliche negative Auswirkung auf den Wert der Investitionsaktivitäten haben könnten. Die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken ist für Rigeto ein wichtiger Bestandteil der Geschäftstätigkeit.

Um verantwortungsvolles Handeln sicherzustellen, werden im Rahmen der Strategie von Rigeto Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG) entwickelt und entsprechende Prozesse sowie eine ESG-Richtlinie implementiert.

Investitionsentscheidungen

Bei der Prüfung von Investitionsmöglichkeiten durch Rigeto wird stets eine ESG-Prüfung zur Bewertung potenzieller Risiken durchgeführt. Bevor eine Beteiligung eingegangen wird, werden potenzielle Risiken gemeinsam mit dem Rigeto-ESG-Beauftragten und dem Transaktionsteam geprüft und im Investment-Team diskutiert.

Rigeto überprüft stets, ob eine potenzielle Investition im Einklang mit den Kriterien für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen steht.

Haltephase von Portfoliounternehmen

Wird eine neue Beteiligung eingegangen, fordert Rigeto die Geschäftsführung des Portfoliounternehmens auf, einen ESG-Beauftragten des Portfoliounternehmens zu bestimmen, der sich jederzeit an den Rigeto ESG-Beauftragten wenden kann.

Außerdem sind die Geschäftsführer der Erwerbergesellschaften angehalten, die Einhaltung des Rigeto Code of Conduct initial zum Beteiligungserwerb und im Falle von Aktualisierungen zu bestätigen. Sollte es Hinweise auf einen Verstoß gegen ESG-Richtlinien geben, schreibt der Rigeto Code of Conduct verbindliche Regeln zur Beseitigung der Verstöße vor.

Um dieser Selbstverpflichtung anschließend auch in der Portfolioarbeit einen formalen Rahmen zu geben, hat Rigeto einen einheitlichen Verhaltenskodex für die Integration der ESG-Faktoren während der Eigentümerschaft installiert (vorbenannter „Rigeto Code of Conduct“). Ziel des Rigeto Code of Conduct ist es, den eigenen Team-Mitgliedern und den Mitarbeitern der Portfoliounternehmen klare Regeln und Prozesse vorzugeben, die die Einhaltung der ESG-Grundsätze sicherstellen. Zudem hat Rigeto die ESG-Grundsätze in einer ESG-Richtlinie weiter spezifiziert. Diese Richtlinie beinhaltet Vorgaben zur Beachtung von ESG-Aspekten in der täglichen Arbeit der Rigeto Team-Mitglieder.

Regelmäßige Überprüfung der ESG-Aktivitäten

Rigeto überprüft die Verfahren zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken regelmäßig, um sicherzustellen, dass neue Risiken und Anforderungen berücksichtigt werden.

II. Pflichtangaben zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene der Rigeto Unternehmerkapital GmbH (Artikel 4)

Art. 4 der Offenlegungsverordnung bildet einen Rahmen zur Schaffung von Transparenz in Bezug auf etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dazu müssen Finanzmarkteilnehmer wie die Rigeto Unternehmerkapital GmbH bestimmte Informationen (zukünftig unter Berücksichtigung sog. Regulatory Technical Standards (RTS)) offenlegen. Derzeit berücksichtigt die Rigeto Unternehmerkapital GmbH keine etwaigen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, da sie der Auffassung ist, dass die ihr von den Portfoliogesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen in Bezug auf die Investitionen nicht ausreichen, um dies zu ermöglichen. Die Rigeto Unternehmerkapital GmbH wird die Entwicklung im Bereich der zur Verfügung stehenden Informationen beobachten und prüfen, ob es zukünftig sinnvoll möglich ist, die von Art. 4 der Offenlegungsverordnung (einschließlich der zukünftigen RTS) geforderten Informationen offenzulegen.

III. Pflichtangaben zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)

Die Rigeto Unternehmerkapital GmbH verfügt als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 2 Abs. 4 KAGB nicht über eine Vergütungsrichtlinie (Vergütungspolitik) gemäß den Vorgaben des KAGB. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten wird bei der Vergütung jedoch berücksichtigt.

 

Jetzt anmelden

und immer informiert bleiben